AGB für die Firma punkt.de GmbH

§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Providerbedingungen für alle Produkte, Lieferungen und Leistungen, sowie alle Verträge, die punkt.de mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB abschließt, insbesondere für ergänzende Lieferungen von Hard- oder Software oder ergänzende Werk- oder Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der punkt.de nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der punkt.de anzuzeigen.
  2. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Art der Leistung und Leistungsinhalt

Die von der punkt.de erbrachten Leistungen sind Dienstleistungen. Sollte eine Leistung ihrer Art und Gepräge nach zwingend als Werkleistung einzustufen sein, finden ergänzend § 9 und §10 Anwendung.
 

§ 3 Bestellung

  1. Alle Angebote der punkt.de stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar und sind stets freibleibend.
  2. Die punkt.de ist berechtigt, Angebote innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen vom Zugang der Bestellung mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder das Angebot abzulehnen. Bei postalischer Warenlieferung erfolgt eine Auftragsbestätigung nur wenn vom Kunden gewünscht. Die Auftragsbestätigung bzw. das Ablehnen des Angebotes kann per Briefpost, E-mail oder Fax erfolgen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen und Preise

  1. Alle Rechnungen der punkt.de sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei der punkt.de.
  2. Rechnungen werden von der punkt.de elektronisch erstellt und können vom Empfänger digital heruntergeladen werden. Gerne senden wir Ihnen gegen Kostenerstattung eine Rechnung in Papierform zu. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wenn Sie dieses wünschen, und erklären Sie sich schriftlich zur Übernahme der Kosten bereit.
  3. Im Verzugsfalle ist die punkt.de berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die punkt.de berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen fällig, die punkt.de aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen.
  5. Sofern der Kunde auf eine angemahnte fällige Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Mahnung bezahlt, steht der punkt.de ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Maßgebend für die fristwahrende Zahlung ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges bei punkt.de.
  6. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die punkt.de ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
  7. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

§ 5 Lieferung, Leistung und Versand

  1. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.
  2. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der punkt.de eine Einhaltung des Leistungstermins unmöglich machen, obwohl die punkt.de diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die punkt.de an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, oder durch Probleme des physikalischen Leitungsbetreibers, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der punkt.de nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der punkt.de nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist liefert.
  3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die punkt.de nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der punkt.de die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht befreit.
  4. Die punkt.de gerät nur durch schriftliche Mahnung in Verzug, es sei denn, das Gesetz bezeichnet eine Mahnung ausdrücklich als entbehrlich.
  5. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der punkt.de liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der punkt.de zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die punkt.de aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der punkt.de verlässt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der punkt.de aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der punkt.de.
  2. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der punkt.de stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der punkt.de auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die punkt.de abgetreten.
  4. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt.
  5. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die punkt.de dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde an punkt.de bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. punkt.de nimmt dieses Angebot an. Der Kunde ist verpflichtet, der punkt.de alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
  6. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die punkt.de unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der punkt.de unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.

 

§ 7 Rechte

  1. Von punkt.de für den Kunden erstellte oder an den Kunden gelieferte Konzepte, Applikationen oder Designs, insbesondere für die Gestaltung und den Betrieb von Webseiten, sind urheberrechtlich geschützt. Der Quellcode ist Eigentum von punkt.de.
  2. Das Urheberrecht steht im Verhältnis zum Kunden punkt.de zu.
  3. Der Kunde erhält – sofern ihm nicht ausdrücklich und schriftlich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt werden – die unbefristete und nicht ausschließliche Befugnis zur Nutzung der betreffenden Anwendung, des betreffenden Konzepts oder des betreffenden Designs auf seinem Rechner und gegebenenfalls den Rechnern seines Providers nur für eigene Zwecke des Kunden.
  4. Vervielfältigung und Vertrieb sind ausdrücklich untersagt.
  5. Eine Nutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis durch punkt.de gestattet. Dies gilt nicht für Personen, die im Geschäftsbetrieb des Kunden als seine Erfüllungsgehilfen tätig sind.
  6. Soweit der Kunde von punkt.de Nutzungsrechte an der Software dritter Hersteller erwirbt, richtet sich die eingeräumte Nutzungsberechtigung nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Sie geht im Zweifel nicht über das in Abs. 3 bestimmte Maß hinaus.
  7. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 8 Garantien

Garantien, insbesondere über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Lieferungen und Leistungen von punkt.de, bedürfen der expliziten und schriftlichen Bestätigung durch punkt.de.

 

§ 9 Gewährleistung und Abnahme bei Werkleistungen

  1. Die punkt.de haftet für Mängel werkvertraglicher Leistungen für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abnahme des Werkes.
  2. Nach Ausführung einer Lieferung oder Leistung kann die punkt.de vom Kunden eine schriftliche Erklärung dergestalt verlangen, dass die erbrachte Lieferung oder Leistung vertragsgerecht erbracht worden ist (Abnahme).
  3. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Vertragsabweichungen, insbesondere wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist, verweigert werden.
  4. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde das vereinbarte Entgelt ohne Vorbehalt bezahlt, wenn er die Lieferung oder Leistung länger als vier Wochen rügelos benutzt oder innerhalb von zwei Wochen, nach Verlangen der schriftlichen Abnahmeerklärung gem. § 9 Nr.2, keine Erklärung bei punkt.de eintrifft. Maßgeblich hierfür ist der Tag des Posteingangs bei punkt.de.
  5. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Lieferung am Einsatzort erfüllt sind. Fehlende datenschutzrechtliche Voraussetzungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

§ 10 Sonderregelungen bei Software

  1. Die punkt.de weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
  2. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
  3. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an die punkt.de zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist.
  4. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der punkt.de eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der punkt.de mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die punkt.de ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die punkt.de kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
  5. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der punkt.de zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
  6. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
  7. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der punkt.de das Recht ein, einen funktionablen Treiber, binnen zehn Tagen ab Mitteilung an die punkt.de, nachzuliefern.
  8. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist.
  9. Die punkt.de ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.
  10. Die punkt.de ist berechtigt, anstelle von Manuals, englischsprachige Handbücher oder eine integrierte Onlinehilfe zu liefern.
  11. Die punkt.de übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
  12. Hat der Kunde die punkt.de wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die punkt.de nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der punkt.de grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der punkt.de entstandenen Aufwand zu ersetzen.
  13. Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängel- beseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der punkt.de am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet.

 

§ 11 Haftungsbeschränkung

  1. Die punkt.de haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die punkt.de nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalspflicht) oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Ebenso sind alle diejenigen Nebenpflichten zu berücksichtigen, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.
  3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der punkt.de. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
  4. Im Falle einer Inanspruchnahme der punkt.de aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

 

§ 12 Produkte Dritter

  1. Bei Bedarf kann der Kunde Produkte Dritter anfordern und punkt.de kann sich einverstanden erklären, diese Produkte Dritter in Verbindung mit den von punkt.de durchgeführten Serviceleistungen zu beschaffen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieses Vertrages.
  2. punkt.de wird die angeforderten Produkte Dritter für den Kunden als Vertreter mit beschränkter Haftung von einem dritten Lieferanten beschaffen und sämtliche geltenden Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen für Rechte bei Mängeln bzw. Lizenzbestimmungen (im Falle von Software) des dritten Herstellers oder Importeurs, an den Kunden weitergeben.
  3. Sämtliche Aufträge über Produkte Dritter können nicht storniert und die Produkte nicht an punkt.de zurückgegeben werden.
  4. punkt.de haftet nicht
    a) für Verzögerungen, die bei der Lieferung der Produkte Dritter auftreten 
    b) für Sach- und Rechtsmängel
    c) für die Kompatibilität der punkt.de Produkte mit den Produkten Dritter
    d) für Patent- und Urheberrechtsverletzungen
    e) für Schadenersatzansprüche im Hinblick auf die Produkte Dritter
  5. Soweit nicht anders in einer Leistungsbeschreibung vereinbart, wird punkt.de jedoch als Verbindungsstelle zwischen dem Kunden und dem dritten Lieferanten im Hinblick auf während der Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln auftretende Ansprüche agieren.

 

§ 13 Beweisklausel und Beweislast

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der punkt.de gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

 

§ 14 Zahlungsbedingungen

Sind keine individuellen vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden, gilt folgendes:

  1. Monatliche Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus jeweils bis zum 3. Werktag fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
  2. Nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren) sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
  3. Ist das Entgelt von der Rechnungsstellung durch punkt.de abhängig und nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, ist der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung fällig.

 

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist Karlsruhe.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. EU-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

§ 16 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der getroffenen Regelungen insgesamt.
  2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  3. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Stand der Version: 18. September 2008

 

Case Studies
Neueste Blogbeiträge
#ninja { color: black; visibility: hidden; }
Martin Alker, Entwicklung / Scrum Master bei punkt.de
Arbeiten bei punkt.de