Barrierefreiheit im Web

Ein unverzichtbarer Schritt Richtung Inklusion.

Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe

Frank Keller
vereint Expertise aus der Welt der Softwareentwicklung und des Managements, um die richtige Lösung zu finden.
Lesedauer: ca. 3 Minuten

In unserer zunehmend digitalisierten Welt ist der Zugang zum Internet kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit. Für Menschen mit Behinderungen kann dieser Zugang jedoch durch zahlreiche Barrieren eingeschränkt sein. 

Barrierefreiheit im Web ist daher nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch eine des sozialen Engagements und der rechtlichen Verpflichtung. Mit Blick auf die im Jahr 2025 kommende Gesetzesänderung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist es für Unternehmen und Webentwickler:innen höchste Zeit, ihre Websites und Online-Dienste für alle zugänglich zu machen.

Hintergrund und Kontext

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites, Tools und Technologien so gestaltet und entwickelt werden, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. 

Dies umfasst eine breite Palette von Einschränkungen, einschließlich Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Fähigkeiten und kognitiven Einschränkungen. Auch temporäre Einschränkungen sollte man hier nicht außer Acht lassen: Ein gebrochener Arm führt beispielsweise auch zu Einschränkungen im Umgang mit Tastatur und Maus. Und zu guter letzt sind auch noch situative Behinderungen (z.B. Kind auf dem Arm) mögliche Gründe einer eingeschränkten Nutzung. 

Alleine in Deutschland geht man von knapp 8 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen aus. Das sind fast 10% der Bevölkerung (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Die Kernpunkte

Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen Webinhalte den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) folgen. Der zur Zeit international verwendete Standard lautet WCAG 2.2 (https://www.w3.org/TR/WCAG22/) und wird ständig weiter entwickelt. Der WCAG 2.2 umfasst insgesamt 55 Kriterien, die sich aus folgenden Prinzipien ableiten: 

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit 
  • Robustheit 

Zum Beispiel sollten Texte mit Screenreadern lesbar sein, Videos sollten Untertitel haben, und alle Funktionen sollten über die Tastatur erreichbar sein.

Um diese Erfolgskriterien zu erfüllen, bedarf es einer guter Koordination zwischen den Perspektiven des Design & Layouts, der User Experience, der Technik & Entwicklung sowie den redaktionellen Inhalten. Autor:innen, Entwickler:innen und Designer:innen spielen dabei eine Schlüsselrolle bei der Schaffung barrierefreier Webseiten und Inhalte.

Das klingt ganz schön kompliziert? Das muss es nicht sein. Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden, wie wir Ihre Website gemeinsam fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bekommen. Sie erreichen uns unter: kaffee@punkt.de

Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Abschnitt 2, §3(1)

Die Implementierung barrierefreier Funktionen kann so einfach sein wie die Anpassung des Website-Designs, um Farbblindheit zu berücksichtigen, oder so komplex wie die Entwicklung von Voice-Interface-Systemen für Nutzer mit motorischen Einschränkungen. Die zukünftigen Lösungen beinhaltet auch den Einsatz spezifischer HTML- und ARIA-Landmarks, das Bereitstellen alternativer Texte für Bilder und die Gewährleistung angemessener Farbkontraste.

Für weitere Einblicke in die Thematik ist auch der Blogartikel unserer Partneragentur made in zu empfehlen, der aus Design und UX/UI Sicht das Thema Barrierefreiheit im Web beleuchtet.

Alternative Perspektiven

Einige Unternehmen könnten die Kosten und den Aufwand scheuen, ihre Webangebote anzupassen.

Jedoch zeigen Studien, dass die Verbesserung der Barrierefreiheit nicht nur ethisch geboten, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft ist, da es den Zugang für eine breitere Nutzerbasis ermöglicht. Online-Shops können so beispielsweise Zielgruppen ausweiten und somit auch den Kundenstamm vergrößern.

Hinzu kommen mögliche Strafen, die bei Nichteinhalten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entstehen können. Neben empfindlichen Bußgeldern, soll es sogar möglich sein den Betrieb der Website zu untersagen.

Fazit

Alles in allem bleibt festzuhalten: Es ist sinnvoll einen barrierearmen Auftritt im Web hinzulegen: für den eigenen Wettbewerbsvorteil und auch für die Nutzer:innen der Website!

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Jahr 2025 wird Barrierefreiheit im Web von einer empfohlenen Praxis zu einer rechtlichen Anforderung. Dieser Schritt ist entscheidend, um eine inklusive digitale Welt zu schaffen, in der jeder ohne Einschränkungen teilhaben kann. 

Es ist an der Zeit, dass Webentwickler:innen, Designer:innen und Website-Betreiber:innen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ihre Online-Angebote für alle zugänglich zu machen.

Ist Ihre Website bereit für Barrierefreiheit? 

Teilen Sie gerne Ihre Gedanken und Erfahrungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Web mit uns. Lassen Sie uns gemeinsam für eine zugänglichere digitale Zukunft arbeiten. 

Sie erreichen uns unter: kaffee@punkt.de

Schlüsselwörter: Barrierefreiheit, Webentwicklung, WCAG, Inklusion, digitale Zugänglichkeit, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), ARIA-Landmarks

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