Vergabemanagement 
im Blick

Öffentliche Ausschreibungen werden für uns als Agentur immer wichtiger! Als Bieter ist es wichtig, sich mit dem Vergaberecht auseinanderzusetzen. 

Punkt.de setzt sich die "Vergabebrille" auf und taucht ein in die Welt der Ausschreibungen und Lastenhefte.

Jeder Einzelne ist ein Tropfen, gemeinsam sind wir ein Meer.

Rebecca Düker
Lesedauer: ca. 1 Minuten

Aufträge aus öffentlicher Hand werden meist über ein Ausschreibungsverfahren vergeben, welches in eine EU-weite oder nationale Ausschreibung unterteilt wird. Ab einem bestimmten Schwellenwert muss EU-weit ausgeschrieben werden. Hierfür gelten dann strengere, einheitliche Gesetze und Regelungen. Für Dienstleistungen liegt der Schwellenwert bei 221.000 € netto. Für die effiziente Bearbeitung benötigt es Kompetenz, um schnell feststellen zu können, ob diese Ausschreibung für uns relevant ist.

Daher sind wir bei punkt.de stolz darauf, einen zertifizierten Vergabemanager zu haben.

Der Prozess

Der Prozess beginnt damit, dass die Ausschreibung bekannt gemacht wird. Gemäß dem Transparenzgrundsatz besteht die Pflicht zur Veröffentlichung aller Beschaffungsvorhaben, was den offiziellen Beginn des Vergabeverfahrens markiert und erste Informationen für potenzielle Bieter enthält. Es ist wichtig, dass die geltenden Fristen eingehalten und die Leistungsbeschreibung sorgfältig erstellt wird. Als Bieter können innerhalb der vorgegebenen Frist Angebote abgegeben werden.

Wenn es um EU-Vergaben geht, wird eine Vorabinformation gegeben, bevor der Zuschlag erteilt wird. Erst mit diesem Zuschlag tritt das Vertragsrecht in Kraft. Im IT-Sektor gibt es spezielle Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Sowohl der Bund als auch die Länder sind durch die Verwaltungsvorschriften § 55 BHO bzw. ­§ 55 LHO zur Verwendung verpflichtet. Die EVB-IT wurde vom Bundesministerium des Innern herausgegeben und mit BITKOM verhandelt. Um die Nutzung zu vereinbaren, ist ein Vertrag erforderlich. 

Der EVB-IT bietet verschiedene Vertragstypen an, die Dienstleistungen, Software, Hardware, Clouddienste und ganze IT-Systeme abdecken. Wenn mehrere Leistungsarten und Vertragstypen benötigt werden, können sogenannte Systemverträge abgeschlossen werden. In diesen Verträgen sind die geltenden Vertragsbedingungen sowie die Abwicklung von Leistungsstörungen und Haftungsfragen festgehalten.

Wie gehen wir bei punkt.de damit um?

Wir bei punkt.de sind uns dieser Prozesse bewusst und haben mit unserem Vergabemanager einen kompetenten Ansprechpartner für alle Belange zum Thema Ausschreibungen. 

Außerdem haben wir bereits selbst einen Scrum-Dienstleistungsvertrag nach EVB-IT aufgesetzt, um auch den agilen Prozess miteinbeziehen zu können. Hier sind wir den offiziellen Stellen zuvorgekommen, die aktuell an einem solchen Vertrag arbeiten.

Wir unterstützen und beraten auch bei der Erstellung von Lastenheften und Ausschreibungen. Mit Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit gerne direkt­­­­­­über vertrieb@punkt.de bei uns melden

 

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